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Gütesiegel-Infos für Firmen

Als Firma mit Fortbildungsveranstaltungen können Sie ihre Veranstaltungen mit Punkten attraktiver machen:
dazu lassen Sie Ihre Veranstaltungen einzeln vom FDH-Landesverband Baden-Württemberg bepunkten.

Dies sind die Voraussetzungen dafür
(siehe auch Antragsformular):

1. Anerkennung BOH
Sie versichern, die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) [37 KB] anzuerkennen und die Fortbildung im Sinne ihrer Ziele durchzuführen
oder
Sie versichern, dass Ihr Ausbildungsangebot nicht im Widerspruch zur BOH steht.

2. Voraussetzungen Referierende
Sie bestätigen, dass der/die Referierende folgende Voraussetzungen erfüllt:Referentinnen und Referenten müssen eine dem Fortbildungsthema entsprechende berufliche Qualifikation aufweisen und sollten mindestens 3 Jahre Berufserfahrung habenSie sollten sich selbst in stetiger Fortbildung befinden
Ist Heilpraktikerin oder Heilpraktiker oder ein dem Thema angemessener Beruf
Er/sie verfügt über pädagogisch/methodisch/didaktische Fähigkeiten durch entsprechende Fortbildung oder über natürliche pädagogische Eignung

3. Voraussetzungen Teilnehmende
Sie bestätigen, dass Sie die zum Thema erforderlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden vor der Veranstaltung geprüft haben (ggf. HP-Erlaubnis, 1. Hilfe-Nachweis o.ä.)

4. Teilnahmebestätigung/Zertifikat
In Zusammenarbeit mit der Referentin/dem Referenten wird von Ihnen in der Teilnahmebestätigung/Zertifikat schriftlich bestätigt,dass die vorgesehenen Kenntnisse/Fähigkeiten vermittelt wurden,dass der/die Teilnehmer*in an 75 % der Fortbildung teilgenommen hat
ggf.: dass der/die Teilnehmer*in die geplanten theoretischen/praktischen Übungen absolviert hat
ggf.: Lernerfolgskontrolle: Teilnehmer*in hat an angebotenen
theoretischen Prüfungen / praktischen Prüfungen erfolgreich absolviert
die Dauer der Veranstaltung ist als 45min.-Einheiten angegeben und wird entsprechend als Fortbildungspunkte ausgewiesen (45min = 1 Fortbildungspunkt)

5. Evaluation
Zum Zweck der Qualitätssicherung führen Sie nach den jeweiligen Veranstaltungen ein Evaluationsverfahren (digital oder per Feedbackbogen) durch und berücksichtigen die Ergebnisse im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Evaluiert werden soll mindestens die Qualität von Veranstaltung/Referent*in/Organisation

6. Interessenkonflikt
In der Veranstaltung muss auf die Unterstützung durch Sponsoring o.ä. hingewiesen werden.

7. Erneuerung der Anerkennung
Die Anerkennung gilt für 4 Jahre und muss dann ggf. durch erneuten Antrag/erneute Prüfung bestätigt werden.



Kosten:
€ 30,- / Veranstaltung

Download:

Merkblatt Voraussetzungen für Firmen-Veranstaltungen (PDF) [197 KB]

Antrag auf Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen (ausfüllbares PDF) [276 KB]




Muster: Feedbackbogen [173 KB]

Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) [37 KB]