Gütesiegel-Infos für Heilpraktiker*innen
Die Teilnahme von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern an diesem Qualitäts-Sicherungssystem ist freiwillig.
Wenn Sie die Dokumentation Ihrer Aus- und Fortbildungsqualität für sinnvoll erachten, machen Sie einfach mit!
Sie tragen damit auch dazu bei, das Bild unseres Berufes in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbessern.

Wie können Sie Fortbildungspunkte sammeln?
Lassen Sie sich bei jeder Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung ausstellen und heben Sie sie sorgfältig auf bzw. scannen sie ein und speichern sie auf Ihrem PC (notfalls können Sie sie auch abfotografieren und speichern).
Oder speichern Sie sie auf Ihrem PC als PDF-Dokument, wenn Sie die Bescheinigung digital bekommen haben.
Anerkennung
Grundsätzlich können Sie als HP verschiedene Aus- und Fortbildungen mit Zeitnachweis* für Fortbildungspunkte anerkennen lassen.
*Teilnahmebescheinigungen müssen eine Zeitangabe enthalten (45min- oder 60min-Einheiten)
- Berufserfahrung
- Therapie-Grundausbildungen
- Pflicht-Fortbildungen
- Seminare, Vorträge etc.
- Kongresse
- sonstige
Berufserfahrung
(10 Punkte pro Berufsjahr)
max. 20 Jahre bei Erstantrag anrechenbar
Therapie-Grundausbildungen
z.B. Therapien während der HP-Ausbildung erlernt
(1 Punkt pro 45min)
max. 8 Jahre alt
Pflicht-Fortbildungen sind sicherheitsrelevant!
Notfallmedizin / Praxishygiene / ggf. Injektionskurs,
max. 4 Jahre alt (1 Punkt pro 45min mit Mindeststundenzahl)
Invasiv arbeitende Praxen:
- Erste-Hilfe-Kurs mind. 9 UE
- Notfallmedizin mind. 10 UE
- (ggf. Injektionskurs 8 UE oder Spritzenschein)
- Praxishygiene mind. 5 UE
Nicht Invasiv arbeitende Praxen:
- Erste Hilfe mind. 9 UE
- Praxishygiene mind. 5 UE
Seminare / Webinare / Vorträge / Workshops / Arbeitskreise / Supervisionen
(1 Punkt pro 45min)
max. 4 Jahre alt
Kongress-Teilnahme
(max. 6 Punkte pro Tag)
max. 4 Jahre alt
zusammen max. 50 % der Gesamt-Punkte anrechenbar!
Literaturstudium:
ohne Prüfung 1 Punkt / mit Prüfung 2 Punkte
(max. 20 % der Gesamt-Punkte)
max. 4 Jahre alt
Vorträge als Referent*in:
2 Punkte pro Vortrag
(max. 20 % der Gesamt-Punkte)
max. 4 Jahre alt
Unterrichtstätigkeit (als Dozent*in):
6 Punkte pro Tag
(max. 20 % der Gesamt-Punkte)
max. 4 Jahre alt
Autor*innentätigkeit:
2 Punkte pro Fach-Artikel
max. 4 Jahre alt